BLITZ-GEFÄHRDUNGSPARAMETER

Blitzschutzklassen (LPLs) und Ableitvermögen der SPDs

Die Normenserie EN 62305 legt vier Blitzschutzklassen mit abnehmender Effizienz fest.
Die folgende Tabelle gibt einen groben Überblick über die Effizienz und die Gefährdungsparameter für diese Blitzschutzklassen.

Blitzschutzklassen und Ableitvermögen der SPDs

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Um das Ableitvermögen der SPDs korrekt auszuwählen ist es erforderlich den zu  erwartenden Stoßstrom am Einbauort der SPDs zu bestimmen. Dieser Wert hängt vom Blitzeinschlagspunkt und in weiterer Folge von der Stromaufteilung und Verteilung des Blitzstromes innerhalb der baulichen Anlage, der elektrischen Anlage und der Leitungssysteme ab.

Die Normenreihe EN 62305 stellt die erforderlichen Informationen zur Verfügung, um diesen Wert für die Schadensquelle S1 zu berechnen. Für die Schadensquellen S2, S3 und S4 enthält die Normenreihe die anzuwendenden Werte. Die Normenreihe bietet auch entsprechende Informationen für Telekommunikationssysteme, weil auch in diesem Bereich die Ableitwerte einen wesentlichen Auslegungsfaktor
darstellen.

Nach EN 62305-2 (Risikoanalyse) gilt dem Ableitvermögen von SPDs besondere Aufmerksamkeit und stellt dieses einen Anhaltspunkt für die Gesamtschutzwirkung der installierten SPD-Anordnungen dar (siehe Tabelle nebenan).

In einigen Fällen empfiehlt die Norm die Auswahl sehr hoher Ableitvermögen um ein Explosionsrisiko zu vermindern (Anwendung von Iimp Kennwerten entsprechend LPL I Anforderungen).

Die Auswahl von SPDs mit hohem Ableitvermögen (Iimp) ist wichtig, es sollte dabei aber berücksichtigt werden, dass in diesem Zusammenhang auch andere SPD Kennwerte, wie z.B. der Schutzpegel (Up), sehr gut sein müssen.

Das europäische HD 60364-5-534 enthält Mindestanforderungen an das Ableitvermögen von SPDs im Falle indirekter Blitzeinwirkungen, aber auch für den Fall direkter Blitzeinschläge, sofern nicht ausreichend Informationen und Daten zur Verfügung stehen, um eine Berechnung nach EN 623015-2 durchzuführen. Diese Mindestanforderungen sind abhängig vom jeweiligen Schutzpfad.